Vermietungsrichtlinien für Selbstfahrer

Royal-Classics vermietet seine Oldtimer gemäß den beschriebenen Richtlinien welche der Mieter durch seine Unterschrift anerkennt. Der Mieter erklärt, dass er zur Auftragserteilung berechtigt und zur Zahlung der Mietkosten bereit und in der Lage ist.

Der Fahrzeugmieter ist mindestens 25 Jahre alt und seit mindestens 5 Jahre in Besitz eines gültigen EU-Führerscheins. Der Fahrzeugmieter wird das Fahrzeug keiner anderen Personen zum Fahren überlassen! Der Fahrzeugmieter haftet bei Diebstahl, Untergang oder Veruntreuung des Fahrzeugs mit dem im Gutachten festgesetzten Wert des Fahrzeugs.

Das Fahrzeug ist nur haftpflichtversichert, daher haftet der Fahrzeugmieter über von Ihm verursachte Schäden am gemieteten Fahrzeug zur Gänze. Ausgenommen sind technische Gebrechen, die auf üblichen Gebrauch zurückzuführen sind. Nicht ausgenommen sind: Bereifung (Patschen bzw. Bordsteinbefahrung), starke Verschmutzung, Steinschlag, Fehlbedienung des Fahrzeugs.

Dem Fahrzeugmieter ist bewußt, dass Oldtimer durch ihr Alter mit dem Fahrverhalten moderner Fahrzeuge nicht vergleichbar sind (Lenkverhalten, längerer Bremsweg, usw.). Dies ist dem Fahrzeuglenker sowie seinen Mitfahrern hiermit bekannt. Eine Haftung des Vermieters für Personenschäden der diese Fahrzeuge benützenden Personen bei einem Unfall ist ausnahmslos ausgeschlossen!

Die Reinigungs- bzw. Instandsetzungskosten für vom Mieter verursachte Verunreinigungen bzw. Beschädigungen (z.B.: Getränkeflecken im Teppich bzw. in den Sitzen, Schnitte in den Sitzen oder im Dach des Cabrios) gehen zur Gänze auf Kosten des Mieters.
Der Fahrzeugmieter verpflichtet sich bei Mietdauer über Nacht das Fahrzeug sicher versperrt unter Dach zu verwahren.

Das Fahrzeug wird vom Vermieter vollgetankt übergeben und vom Mieter ebenso vollgetankt zurückgestellt.

Auslandsreisen nur mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters!